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Jugendordnung der DLRG Bad Schwartau e. V.

Im Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

[Stand: 2014]

I. Grundsätze

§    1  Name, Mitglieder
§    2  Wahlrecht
§    3  Eingenständigkeit
§    4  Aufgaben, Ziele
 

II. Organe

§    5  Organe der DLRG-Jugend
 

III. Kinder und Jugendgruppen

§    6  Jugendtag
§    7  Einberufung des Jugendtages
§    8  Jugendvorstand
 

IV.  Allgemeines

§    9  Verhältnis zu den übergeordneten Organen
§  10  Kreisjugendbeauftragte
§  11  Ausschüsse
§  12  Berater
 

V.  Schlussbestimmungen

§  13  Änderungen
§  14  Geschäftsordnung
§  15  Inkrafttreten
§  16  Auflösung
 

Anmerkung

Jugendordnung

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