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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bad Schwartau e.V. findest du hier .

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Mitgliedschaft und Wassergeld bei der DLRG Bad Schwartau e. V.


Mitglied in der DLRG Bad Schwartau e. V. kann man von Geburt an werden.

Eine Mitgliedschaft besteht immer bis zum 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Kündigung zum Ende des Kalenderjahres muss immer bis zum 30.11. eingegangen sein. 

Füllt einfach unseren Mitgliedsantrag aus oder sprecht uns freitags (20:00 - 22:00 Uhr) in der Schwimmhalle Bad Schwartau (Ludwig-Jahn-Straße 5) an.

Bei Fragen zu unserer Mitgliedschaft, könnt Ihr gerne unser untenstehendes Formular verwenden.

Wir freuen uns, dich bei uns begrüßen zu dürfen! 

Mitgliedsbeitrag:

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind wie Spenden steuerbegünstigt abziehbar.

 2015 bis 2025für 2026
Einzelmitglied bis zum 18. Lebensjahr45,00 €49,00 €
Einzelmitglied größer 18. Lebensjahr50,00 €54,00 €
Familienmitglied bis zum 18. Lebensjahr35,00 €38,00 €
Familienmitglied größer 18. Lebensjahr35,00 €38,00 €


Bei Neumitgliedern erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr i. H. v. 5,- € pro Person und eine einmalige Ausbildungspauschale i. H. v. 25,- € pro Person. Ausgenommen von der Ausbildungspauschale ist die Rettungsschwimmausbildung ab DRSA Silber.

In 2026 wird eine weitere Betragsanpassung die ab 2027 gilt beschlossen werden müssen!

Achtung!
Durch eine Mitgliedschaft in der DLRG Bad Schwartau e. V. besteht kein Recht auf einen Platz in einer Schwimmgruppe. Die Nachfrage an Ausbildungsplätzen für Schwimmkinder ist bei uns groß. Wenn Sie möchten, können Sie Ihr Kind unverbindlich und kostenfrei bei uns auf eine der Wartelisten für eine Schwimmgruppe setzen. Wir melden uns bei Ihnen per E-Mail, sobald ein Platz frei wird. .

Wassergeld:

Schwimm/-Rettungsschwimmausbildung (Scheine und Abzeichen enthalten)26,- €
Hobbybahn15,- €


Die oben genannten Beträge werden halbjährlich und im Voraus erhoben. Die Einzüge erfolgen jeweils Anfang Februar und Anfang August vom gleichen Konto, von dem auch der Mitgliedsbeitrag erhoben wird. Das Wassergeld wird von uns solange erhoben, bis sie sich bzw. ihr Kind vom Schwimmen abmelden oder die Mitgliedschaft kündigen. Für eine Abmeldung kann auch das untenstehende Formular genutzt werden.

Mitgliedsantrag

Fragen zur Mitgliedschaft und Wassergeld

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